Verlinkungspflicht auf europäische Schlichtungsplattform nur durch klickbaren Link erfüllt

Bereits mehrfach hatten wir über die Hinweis- und Verlinkungspflicht auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) berichtet, die seit dem 09. Januar 2016 für Online-Händler besteht. Sehr schnell nach Inkrafttreten dieser Regelung entschieden das LG Bochum sowie diverse weitere Landgerichte, dass das Unterbleiben eines Hinweises auf diese Plattform einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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